Ein krankes Kind gehört in die Obhut vertrauter Familienmitglieder oder anderer vertrauter Personen. Akut kranke Kinder und Kinder, denen es sichtlich nicht gut geht, können nicht in der Kita betreut werden. Bei Fragen (z. B. zu meldepflichtigen Krankheiten) stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Wiederzulassung in Gemeinschaftseinrichtungen (Bitte anklicken!)

